Kennzeichnung in Deutschland und der EU

Seitdem die Agro-Gentechnik eingeführt wurde und kommerziell genutzt wird, fragen sich Verbraucher*innen, Politiker*innen und Lebensmittelfirmen wie gentechnisch veränderte Waren gekennzeichnet werden sollen. Wie mit Erzeugnissen verfahren, wenn diese unbeabsichtigt gentechnisch verändert sind? Ziel soll die freie Wahl der Verbraucher *innen sein. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen – und damit den Anbau transgener Pflanzen unterstützen möchten – oder nicht.

Wie und was gekennzeichnet werden muss ist in Europa in zwei Gesetzestexten (EU-Verordnungen 1829/2003/EG und 1830/2003/EG) festgelegt. Deutschland hat diese EU-Regelungen 2006 für sich in der Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung umgesetzt. Alle Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, müssen gekennzeichnet werden.

Dass wir gekennzeichnete Gentechnik-Waren dennoch kaum in den Regalen der Supermärkte finden, liegt daran, dass Verbraucher*innen die Gentechnik mehrheitlich ablehnen. Deshalb versuchen Hersteller, gentechnisch veränderte Zutaten möglichst zu vermeiden. Es kommt allerdings auch vor, dass die Kennzeichnung umgangen wird: So verwendeten beispielsweise einige Restaurants gentechnisch verändertes Sojaöl (Sedina), ohne es auf der Speisekarte zu vermerken, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Thementext: Kennzeichnung in Österreich

Infodienst-Dossier: Meinungsumfragen

Ausnahmen von der Regel

Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden, sofern der gentechnisch veränderte Organismus (GVO) nicht selbst im Lebensmittel landet.

Da Lebensmittel auch unbeabsichtigt geringe Spuren gentechnisch veränderten Materials enthalten können, hat der Gesetzgeber außerdem einen Schwellenwert festgelegt: Erst wenn ein Bestandteil eines Lebensmittels zu mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt ist, muss es als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.

Dies gilt allerdings nur, wenn die Verunreinigung nachweislich „unbeabsichtigt und technisch unvermeidbar“ war. Zudem gilt die Regelung nur für zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen. Ohne eine solche Zulassung gilt die sogenannte Nulltoleranz. Das heißt, ein Produkt ist beim bloßen Nachweis von nicht zugelassenen GVO bzw. deren Bestandteilen nicht mehr verkehrsfähig.

Gentechnik durch die Hintertüre

Die weltweit angebauten Gentechnik-Pflanzen werden zum überwiegenden Teil als Tierfutter verwendet, auch in Deutschland und Europa. Das geschieht jedoch weitestgehend unbemerkt von der Bevölkerung, denn die Produkte wie Milch, Eier und Fleisch von Tieren, die transgene Pflanzen im Futtertrog hatten, müssen nicht gekennzeichnet werden. So unterstützen viele Verbraucher*innen mit ihrem Konsum tierischer Waren unwissentlich den Anbau von Gentechnikpflanzen.

Eine breite Koalition aus Umwelt-, Natur-, Verbraucher- und Tierschutzorganisationen sowie entwicklungspolitischen Gruppen setzen sich seit Jahren dafür ein diese Kennzeichnungslücke zu schließen.

"Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung

 

Dem Bedürfnis nach mehr Transparenz bei tierischen Lebensmitteln kam der deutsche Gesetzgeber mit einer Positivkennzeichnung nach: Seit Mai 2008 können Unternehmen ihre Produkte freiwillig mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ kennzeichnen, wenn bei der Produktion auf die „Anwendung gentechnischer Verfahren“ verzichtet wurde.

Das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz regelt, welche Voraussetzungen dafür konkret erfüllt sein müssen. Im August 2009 stellte die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner dafür ein Logo vor, das vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) vergeben wird.

Durch das einheitliche Siegel und ein geregeltes Vergabeverfahren wurde die „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung glaubwürdig und immer bekannter. Mehr und mehr Hersteller*innen lassen sich die Gentechnikfreiheit iher zumeist tierischen Lebensmittel zertifizieren und kennzeichnen ihre Waren mit dem Ohne Gentechnik-Logo. Bio-Lebensmittelproduzent*innen nutzen das Siegel dagegen kaum. Ihre Produkte werden immer ohne Gentechnik hergestellt.

Wahlfreiheit erhalten

Die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten wollen die Zulassungs-Regeln für Pflanzen ändern, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Das könnte dazu führen, dass diese Pflanzen und daraus erzeugte Lebensmittel nicht mehr gekennzeichnet werden müssten. Die Befürworter einer solchen Deregulierung argumentieren, dass diese neuen Gentech-Produkte ansonsten auf dem Markt keine Chance hätten. Damit stellen sie sich gegen die Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland und der EU, von denen in einer aktuellen Umfrage 70 Prozent forderten, auch Produkte neuer Gentechnik zu kennzeichnen. Auch die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft warnt davor, Transparenz und Wahlfreiheit zu beschneiden.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2021

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