Gentechnik-Kennzeichnung in Deutschland und der EU

Verbraucher*innen haben ein Recht zu wissen, was sie essen. Deshalb geben die Hersteller auf Lebensmittelverpackungen die Zutaten an sowie die Mengen an Kalorien, Fett, Zucker und Eiweiß. Für gentechnisch hergestelle Pflanzen und Zutaten gilt dieses Recht allerdings nur bedingt. Die in den vergangenen 30 Jahren auf den Markt gekommenen transgenen Pflanzen oder Zutaten daraus müssen gekennzeichnet werden. Für die meisten mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellten Pflanzen hat die Europäische Union (EU) diese Kennzeichnungspflicht im Juni 2026 abgeschafft. Die neue Verordnung wird ab Mitte 2028 wirksam werden. Künftig werden Verbraucher*innen also nicht mehr wissen, ob sie gentechnisch veränderte Pflanzen auf ihren Tellern haben. Nur die staatliche Kennzeichnung für Produkte aus Biolandwirtschaft sowie das freiwillige Siegel für Lebensmittel ohne Gentechnik lassen dann noch erkennen, dass ein Nahrungsmittel keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthält. 

Die bisherige Kennzeichnungsregelung...

Damit die Verbraucher*innen bewusst und frei entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte (gv) Lebensmittel essen wollen, führte die EU im Jahr 2003 mit ihren Verordnungen 1829/2003/EG und 1830/2003/EG eine Kennzeichnungspflicht ein. Deutschland hat diese EU-Regelungen 2006 national in der Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung umgesetzt. Alle Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, müssen gekennzeichnet werden. Das gilt für Lebensmittel, die aus den Früchten von gv-Pflanzen bestehen, wie etwa Gen-Sojabohnen, oder aus solchen hergestellt werden, wie Sojamehl oder Lecithin aus Gen-Soja. Gekennzeichnet werden müssen auch Lebensmittel mit Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden, etwa Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja, oder die GVO wie Hefe enthalten. Dies alles gilt auch für Kantinen und Gaststätten, die solche Lebensmittel anbieten.

Da Lebensmittel unbeabsichtigt geringe Spuren gentechnisch veränderten Materials enthalten können, hat der Gesetzgeber einen Schwellenwert festgelegt: Erst wenn ein Bestandteil eines Lebensmittels zu mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt ist, greift die Kennzeichnungspflicht. Dies gilt allerdings nur, wenn die Verunreinigung nachweislich „unbeabsichtigt und technisch unvermeidbar“ war. Zudem greift die Regelung nur bei zugelassenen gv-Pflanzen. Ist eine Lieferung mit einer gv-Pflanze verunreinigt, die in der EU nicht zugelassen ist, gilt die sogenannte Nulltoleranz. Das heißt, ein Produkt darf selbst dann nicht mehr verkauft oder verarbeitet werden, wenn nur geringe Spuren von nicht zugelassenen GVO bzw. deren Bestandteilen nachgewiesen werden. Die Kennzeichnung hatte Folgen: Da die Verbraucher*innen in Deutschland und Europa Gentechnik im Essen mehrheitlich ablehnen, ließen sie Lebensmittel mit gv-Zutaten im Regal liegen. Mit dem Ergebnis, dass es bis heute in der EU keinen Markt für gv-Lebensmittel gibt. 

...und ihre Lücken

Die meisten klassischen transgenen Pflanzen wie Mais und Soja werden an Tiere verfüttert. Auch dieses Tierfutter muss in der EU gekennzeichnet werden. Wer Fleisch, Eier oder Milch erzeugt, soll wissen, ob er seine Nutztiere mit gv-Pflanzen ernährt. Allerdings erfahren die Verbraucher*innen nicht, wie die Kühe gefüttert wurden, deren Milch sie kaufen. Oder ob das Schwein, dessen Schnitzel in der Kühltheke liegt, mit gv-Soja gemästet wurde. So unterstützen viele Menschen, wenn sie tierische Lebensmittel essen, unwissentlich den Anbau von Gentechnikpflanzen. Eine breite Koalition aus Umwelt-, Natur-, Verbraucher- und Tierschutzorganisationen sowie entwicklungspolitischen Gruppen setzte sich über Jahre dafür ein, diese Kennzeichnungslücke zu schließen. Diese große Lücke bei allen tierischen Lebensmitteln führte dazu, dass in Deutschland und anderen europäischen Ländern freiwillige Kennzeichnungen für Lebensmittel ohne Gentechnik (siehe unten) entstanden.

Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, die in Fermentern mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, müssen ebenfalls nicht gekennzeichnet werden - sofern der gentechnisch veränderte Organismus (GVO) nicht selbst im Lebensmittel landet. Inzwischen werden die meisten zugesetzten Vitamine sowie verschiedene Zusatzstoffe wie Zitronensäure von GVO erzeugt, da die Ausbeute höher ist als bei nicht veränderten Mikroorganismen. Auch Enzyme wie Amylasen in Backmehlen oder Pektinasen bei der Saftpressung stammen fast alle von GVO. Da Enzyme als Hilfsstoffe nicht in der Zutatenliste angegeben werden müssen, wissen die Verbraucher*innen nichts von deren Einsatz.

Keine Kennzeichnung für neue Gentechnik

Neue gentechnische Verfahren (NGT) wie Crispr/Cas können tief in das bestehende Erbgut von Pflanzen eingreifen und dies ändern, ohne dass dabei fremde Gene eingefügt werden. Ein Beispiel dafür ist eine in Japan entwickelte Tomate, die besonders viel Gamma-Aminobuttersäure (GABA) enthält. Im Körper soll dieser Botenstoff den Blutdruck senken und den Schlaf fördern. Die EU-Kommission will erreichen, dass solche mit NGT hergestellte Pflanzen möglichst schnell auf den europäischen Markt kommen. Sie hat deshalb eine Verordnung vorgelegt, wonach diese Pflanzen nicht zugelassen und gekennzeichnet werden müssen. Lediglich das Saatgut soll als NGT bezeichnet werden, damit Landwirt*innen und Gärtner*innen wissen, was sie aussäen. Doch an ihre Kund*innen müssen sie diese Information nicht weitergeben. Zivilgesellschaftliche Gruppen protestierten, dass hier das Informationsrecht der Verbraucher*innen verletzt werde. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament stimmten der Verordnung im April und Juni 2026 dennoch abschließend zu. Demnach dürften ab Mitte 2028 Lebensmittel aus NGT-Pflanzen ohne entsprechenden Hinweis auf der Verpackung vermarktet werden. Vermutlich wird bis dahin der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Menschen in der EU wissen dürfen, dass Gentechnik in ihrem Essen ist.

Dass sie es wissen wollen, zeigen zahlreiche Umfragen. So sprachen sich im Juni 2025 in einer Umfrage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik fast 80 Prozent der befragten Deutschen dafür aus, dass der deutsche Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sich auf EU-Ebene dafür einsetzen soll, die Kennzeichnungspflicht auch für Lebensmittel mit neuer Gentechnik zu erhalten. Dass Deutschland sich im Ministerrat bis zum Schluss enthielt, hat allerdings die SPD erreicht, die einer NGT-Verordnung ohne Kennzeichnungspflicht nicht zustimmen wollte.

Umkämpft bis zum Schluss

Auch die Europaabgeordneten stritten um die NGT-Kennzeichnung besonders intensiv. Im Februar 2024 legte das Europäische Parlament seine Position zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission fest. Damals stimmten die Abgeordneten mit 317 zu 302 Stimmen dafür, NGT-Pflanzen und damit hergestellte Lebensmittel entlang der Produktionskette bis ins Supermarktregal zu kennzeichnen. Mit der Europawahl im Juni 2024 änderten sich jedoch die Mehrheiten, konservative und rechte Parteien gewannen hinzu. In den darauf folgenden Trilogverhandlungen mit EU-Kommission und Mitgliedstaaten rührte die Chefunterhändlerin des Parlaments, Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei (EVP), keinen Finger, um die Kennzeichnungsforderung des Parlaments durchzusetzen, die sie selbst immer abgelehnt hatte. Stattdessen vertraute sie darauf, dass eine Mehrheit von Liberalen, Konservativen und Rechten auch einer NGT-Verordnung ohne Kennzeichnung zustimmen würde. So kam es dann auch. Bei der Abstimmung der letzten Änderungsanträge im Parlament am 17. Juni 2026 sprachen sich nur noch 264 Abgeordnete dafür aus, NGT-Pflanzen und -Produkte umfassend zu kennzeichnen, 372 lehnten die Änderung ab, 25 enthielten sich.
Infodienst Gentechnik: EU-Parlament weicht Regeln für neue Gentechnik auf (17.06.2026)

Bio – gentechnikfrei von Anfang an

In das Erbgut von Lebewesen einzugreifen, widerspricht den Grundprinzipien des ökologischen Landbaus. Deshalb verbietet Artikel 11 der EU-Ökoverordnung (2018/848) jeglichen Einsatz von Gentechnik: „GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht in Lebens- oder Futtermitteln oder als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Pflanzenvermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden.“ Diese Regelung gilt auch für NGT und daraus hergestellte Pflanzen. Trägt ein Lebensmittel das EU-Bio-Logo, das deutsche Biosiegel oder eines der Logos der Bioverbände können Verbraucher*innen sicher sein, dass dieses Erzeugnis ohne Gentechnik hergestellt wurde. Allerdings können auch Bioprodukte unbeabsichtigt GVO enthalten, insbesondere Sojaprodukte. Hier gilt die gesetzliche Verunreinigungsgrenze von 0,9 Prozent. In der Praxis akzeptieren Bio-Verarbeiter nur Verunreinigungen bis zu 0,1 Prozent.

Das Ohne Gentechnik - Siegel

Seit dem 1. Mai 2008 können Lebensmittel­her­steller*innen ihre Produkte mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik" versehen. Im Jahr 2010 schuf das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dafür ein offizielles Siegel. Inzwischen hält der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) die Markenrechte und ist exklusiv dafür zuständig, das Siegel zu vergeben und zu verwalten. Rechtliche Grundlage für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in Deutschland ist das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Um das Gesetz einfacher in der Praxis anwenden zu können und einheitliche Kontrollen zu ermöglichen, hat der VLOG, unterstützt von Branchenbeteiligten, einen Qualitätsstandard entwickelt. Dieser verbietet es, GVO oder Teile davon einzusetzen und garantiert damit auch, dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen verfüttert wurden. Verboten ist es zudem, Vitamine, Aromen, Enzyme und andere Lebensmittelzusatzstoffe einzusetzen, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.
Mehr Infos: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik

Durch das einheitliche Siegel und ein geregeltes Vergabeverfahren wurde die „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung glaubwürdig und immer bekannter. Vor allem konventionelle Hersteller*innen lassen sich damit die Gentechnikfreiheit ihrer zumeist tierischen Lebensmittel zertifizieren. Im Jahr 2025 gaben die Verbraucher*innen nach Schätzungen des VLOG 18,1 Milliarden Euro für „Ohne Gentechnik“-Lebensmittel aus. Davon entfielen 12 Milliarden Euro auf Milchprodukte, 4,1 Milliarden Euro auf Geflügelfleisch und 1,8 Milliarden Euro auf Eier. Noch sehr gering ist der Anteil garantiert gentechnikfreier Produkte bei Schweine- und Rindfleisch. Durch die weitgehende Abschaffung der gesetzlichen Pflichtkennzeichnung für NGT in Lebensmitteln dürfte die Bedeutung des Ohne Gentechnik - Siegels deutlich zunehmen. „Wer in Zukunft noch sicher sei will, dass sein Essen ohne Gentechnik hergestellt wurde, wird das nur noch am ‚Ohne Gentechnik‘- oder Bio-Siegel erkennen können“, sagt VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Er rechnet damit, dass dann auch Unternehmen, die Getreide und Gemüse verarbeiten, sich via Siegel bestätigen lassen, dass diese frei von Gentechnik sind.

Es wird teurer

Allerdings kommen auf die ohne Gentechnik wirtschaftenden Betriebe und ihre Organisationen große Herausforderungen zu. Sie müssen ihre Lebensmittelketten frei von Verunreinigungen halten. Bei der klassischen Gentechnik gab es Regeln, die ein Nebeneinander von Gentechnikanbau und gentechnikfreier Landwirtschaft, die Koexistenz, gewährleisten sollten. Für Gentechnik-Felder galten Mindestabstände, die Nachbarn mussten informiert und die Felder in ein Register eingetragen werden. Die Haftung bei Verunreinigungen war geregelt und die Hersteller von Gentech-Pflanzen mussten Nachweisverfahren liefern. Die neue NGT-Verordnung enthält keine solchen Vorgaben. Das macht es für Hersteller gentechnikfreier Produkte aufwändiger und teurer, Verunreinigungen zu vermeiden. Die Kosten dafür werden wohl die Verbraucher*innen tragen müssen, die weiterhin gentechnikfrei einkaufen wollen. Auch sieht die neue NGT-VO keine Haftungsregeln vor. Ob sich diese möglicherweise aus anderen Rechtsnormen ableiten lassen, werden vermutlich Klagen von betroffenen Landwirten klären müssen.

Autor: Leo Frühschütz, Journalistenbüro Biotext.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

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